2.4 Kurzer historischer Abriß von der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Refah-Partei bis zum Memorandum der Armee vom 28.2.1997

Die siegreich aus den Wahlen von 1995 gehende Refah-Partei Erbakans bildete 1996 eine islamistisch-konservative Koalition mit der AP-Nachfolgerin DYP von Tansu Ciller. Die von der RP geführte politische Regierungselite forderte durch provokative religiöse Worte und Taten das noch zum Teil säkularistische Establishment heraus und signalisierte die von ihr beabsichtigte weitere islamische Veränderung der herrschenden Werte- und Normensystems. Die Türkisch-Islamische Synthese sollte von der sunnitisch-islamischen "Gerechten Ordnung" (Adil Düzen) abgelöst werden:

"Im Gegensatz zur Türk-Islam Sentezi, die ... die Religion der nationalen Idee unterordnet, steht die adil düzen für einen Gesellschaftsentwurf, der den Staat und die Nation der Religion unterordnet." (Dreßler 1999: 45)

Zur Aufrechterhaltung der bisherigen türkisch-islamischen Werte- und Normensystems und dessen Schutz vor der Einführung des nur sunnitisch-islamistischen adil düzen kam es bisher zur letzten Intervention der Türkischen Streitkräfte, die durch ihr Memorandum vom 28.2.1997 eine antiislamistische Containment-Politik erzwangen. Einige Maßnahmen waren:

·        Neuordnung des Bildungssystems

-         Schließung der dreijährigen Mittelstufe der Prediger- und Vorbeterschulen (Imam-Hatip-Okullari) durch Erhöhung der allgemeinen Schulpflicht von fünf auf acht Jahre, um die religiöse Sozialisation zu verkürzen;

-         Durchsetzung der westlichen Kleiderordnung;

-         Überwachung und Schließung von Koranschulen, in denen sich auch das Bekenntnis als rituelles Gelöbnis etabliert hatte: "Ich gehöre zur muslimischen Gemeinschaft Mohammeds. Die Türkei ist zu einer glaubenslosen, laizistischen Nation geworden. Ich schwöre, daß ich mein Leben für den Kampf gegen die Gottlosigkeit des Mustafa-Kemal-Staates und für die Umgestaltung der Türkei in einen Religionsstaat, geführt mit den Gesetzen der Scharia, einsetzen werde." (Engin 1998b: 87)

·        Ökonomische Schwächung der islamistischen Konzerne (vgl. Kaynak Yayinevi 1997: 93)

Gründung der "Arbeitsgruppe West" innerhalb der militärischen Elite als Instanz gegen Islamismus und Entlassung von Islamisten aus dem Staatsapparat sowie künftige Verhinderung ihres Zugangs zur Verwaltung (Kaynak Yayinevi 1997: 21)[1]. Dazu gehört auch die künftige Versperrung des Zugangs der Absolventen der Imam-Hatip-Schulen zur Polizeiakademie zur Verhinderung islamistischer Unterwanderung der polizeilichen Sicherheitskräfte (vgl. Özyanik 2001)

·        Druck zur Eröffnung des Verbotsverfahrens gegenüber der RP. Diese wurde verboten, wobei deren Angehörige vorausschauend die inzwischen auch verbotene Nachfolgerin Fazilet Partisi (Tugendpartei) gegründet hatten (vgl. Steinbach 2000: 62; vgl. zu den juristischen Details Savas 1997; Savas 2000: 251-326; Neue Zürcher Zeitung Nr.143 / 23. / 24.06.2001: 1-2).

Die Eindämmungspolitik hatte vor allem politische, wirtschaftliche und konfessionelle Ursachen:

a)     Zu den Ursachen der Armeeintervention

·        Politische Gründe für die Militärintervention: Sicherheit der bisherigen Herrschaftsordnung und Verhinderung der bürgerkriegsrelevanten Spaltung der Gesellschaft in gegnerische Lager zwischen Laizisten und Islamisten sowie Sunniten und Aleviten

Vorschläge zur Veränderung des für alle Bürger geltenden bestehenden westlichen Familien-, Erb-, Kleiderrechts nach sunnitischen-islamischen Vorbild oder auch zum Bau einer symbolträchtigen Moschee im ehemaligen Christenviertel auf dem Taksim-Platz in Istanbul (vgl. Kongar 1998: 278) zeigten schon die nichtintendierten Wirkungen der absichtsvollen Reislamisierung seit den Achtzigern durch die Herrschenden. Diese Vorschläge waren auch Anlaß für Empörung in den noch weltlichen sunnitischen bzw. alevitischen Teilen der Bevölkerung. Sie förderten durch eine mögliche Spaltung der Gesellschaft in zwei verfeindete ideologische und konfessionelle Lager die Bürgerkriegsgefahr (vgl. Kaynak Yayinevi 1997: 30). Dies gefährdete die Sicherheit der Ordnung der bisher Herrschenden.

Die Auseinandersetzungen zwischen der islamistischen Refah-Regierung und der noch graduell weltlichen Kräften war auch ein Machtkampf zwischen der religiös-konservativen politischen Regierungs- und der im Verhältnis zu ihr relativ säkularen Militärelite. Der Machtkampf zwischen der religiösen Erbakan-Regierung und der Armee zeigte sich auch darin,

"daß die Regierung systematisch den [zum Teil von Absolventen der islamischen Lehranstalten, den Imam-Hatip-Schulen, dominierten und von ihr zur religiösen Gegenmacht zu den Militärs aufgebauten; BG] Polizeiapparat einsetze, um die Armee auszuspionieren" (Erzeren 1997: 28).

Ein weiteres Beispiel unter vielen bildete der vom RP-Bürgermeister von Sincan / Ankara veranstaltete "Jerusalem-Nacht" am 31.1.1997. Sie geriet zu einer Demonstration gegen Israel und für die Einführung eines Gottesstaates, bei der der Botschafter der Islamischen Republik Iran als "Gastredner die Türkei aufforderte, ... die Scharia ... als Grundlage des Staates zu wählen." (Steinbach 2000: 62; vgl. Kongar 1998: 280) Zur psychischen Abschreckung vor weiteren islamistischen und somit herrschaftskonträren Verhaltensweisen rollten in Sincan daraufhin Panzer. Der von den Militärs dominierte Nationale Sicherheitsrat (Milli Güvenlik Kurulu, MGK) stellte Forderungen zur Eindämmung der 'Reaktion' an die RP-DYP-Regierung (vgl. Kaynak Yayinevi 1997; Perincek 2000). Der im Vergleich zur Türk-Islam Sentezi noch religiösere Islamismus wurde noch vor der separatistischen PKK zur Primärbedrohung für die "nationale Sicherheit" der Herrschenden definiert (vgl. Kongar 1998: 286). Dies war ein Abschied von der bisherigen "Religionspolitik der letzten 50 Jahre" (Özcan 2000: 47).

·        Wirtschaftliche Gründe zur Containment-Politik

Die RP galt genau wie ihre Vorgängerin MSP als die Interessensvertreterin der anatolischen religiösen Kleinunternehmer und deren Unternehmensvereinigung MÜSIAD, um als politische Regierungselite durch die an islamische Konzerne zu vergebende Regierungsaufträge eine wirtschaftliche Expansion muslimischer Firmen zu ermöglichen. Der MÜSIAD-Verband benutzte die propagierte adil düzen der RP, denn die

"religiöse Ideologie ermöglicht es ihm, seine Forderung nach Änderung der (ökonomischen und politischen) Verhältnisse in einer Art und Weise zu stellen, die die eigene ökonomische Stellung unberührt läßt." (Seufert 1997a: 118).

Die wirtschaftliche Rivalität der MÜSIAD mit dem durch die TÜSIAD repräsentierten Großbürgertum verschärfte sich dadurch. Die verstärkte ökonomische Konkurrenz islamischer Firmen mit dem zu den Militärs gehörenden OYAK-Unternehmungen waren auch Folge ihrer einseitigen Begünstigungen durch Erbakans Partei: "In jüngster Zeit konkurrierten islamistische Konzerne mit Oyak-Firmen um profitable Aufträge." (Die Tageszeitung Nr.5496 / 31.03.1998, S.12) Die "Armee als Gesamtkapitalist" (Die Tageszeitung Nr.5496 / 31.03.1998, S.12) intervenierte deshalb "zur ökonomischen Schwächung islamistischer Konzerne. Letzteres allein aus Eigeninteresse." (Die Tageszeitung Nr.5496 / 31.03.1998, S.12)

·        Konfessionelle Herkunft und kemalistische Affinität der Generalität

Viele Militärs alevitischer Herkunft in der Armeeinstitution, die durch den offiziell bestehenden Säkularismus Atatürks (als Integrationsideologie zur Nivellierung konfessioneller Unterschiede innerhalb der von ihm propagierten 'Nation der modernen Türken') im Heer aufgestiegen waren, betrachten entweder als Angehörige einer religiösen Minderheit oder aber auch als Kemalisten die islamistische Bewegung als Gefahr: "Zur rigiden Haltung der Militärs gegenüber der Refah-Partei haben sicherlich alevitische Führungsoffiziere im Militär viel beigetragen." (Engin 1999b: 238)[2].

b)    Auswirkungen auf die Aleviten und einige alevitische Reaktionsweisen

Die Eindämmungs- bzw. graduelle Verrandungspolitik gegenüber den Islamisten war eine gleichzeitige Signalwirkung für die partielle Reintegration der Aleviten in die Kerngesellschaft, obwohl sie selbst offiziell immer noch als eine eigenständige Konfession nicht anerkannt worden sind[3]. Der Hinweis auf aktuelle Mißstände bzw. eine zu radikale und kritische Äußerung über bisherige staatliche Alevitenpolitik in Publikationen und öffentlichen Äußerungen wird aber durch die Anwendung der gegen kurdische Separatisten und sunnitische Islamisten benutzten türkischen Strafrechtsnorm §312 negativ sanktioniert, wonach auf die möglicherweise "Haß und Feindschaft unterm Volk" auslösende Hervorhebung von Unterschieden in der Region, Sprache, Rasse, Religion, Klasse und Konfession zur Wahrung der Einheit unter Strafe gestellt wird (vgl. Redaktion der Alevilerin Sesi 2000: 12). Das heißt, es wurde lediglich der auch das herrschende Regime gefährdende islamistische Außendruck auf die Aleviten gesenkt. Um sich dem Militär als einem bedeutsamen politischen Entscheider zu empfehlen, wurde alevitischerseits das Alevitentum als eine Variante des Islam dargestellt, das "per se säkular sei" (Vorhoff 2000: 67), und die These von der alevitischen Lehre als aufgeklärter und türkischer Islam zugespitzt.

"Am ausgeprägtesten läßt sich diese 'Türkisierung des Alevitentums' als legitimatorischer Diskurs und eine Strategie, mit dem türkischen Staat ins Gespräch zu kommen und Zugeständnisse zu erlangen, bei der ... Cem-Stiftung nachweisen." (Vorhoff 2000: 68)

Deren Vorsitzender Dogan pocht auf den Nationalen Sicherheitsrat (vgl. Hürriyet-Europaausgabe 19.01.2001, S.31). Andere Alevitenvereine verfolgen trotz der antiislamistischen Eindämmungspolitik der Armee keinen konsensualen Kurs. Der in der Türkei ansässige Pir-Sultan-Abdal-Kulturverein zum Beispiel versucht zumindest in ihrer Publikation über das 75jährige Bestehen der Republik, auch die Atatürk-Ära als eine antialevitische Epoche historisch zu verklären, um das sich offiziell auch davon ableitende heutige Regime weiter zu delegitimieren. In den in seinen Periodika veröffentlichten Beiträgen über das 75jährige Bestehen der Republik wird die kemalistische Verweltlichungspolitik im Gegensatz zur damals unterlassenen offiziellen Anerkennung der Aleviten heruntergespielt und die Niederschlagung des Dersim-Aufstands als eine eigentlich gegen die Aleviten gerichtete Tat dargestellt (vgl. Aydin 1999: 21; Balkiz 1999: 41; Kaleli 1999: 94; Yildirim 1999: 71).

In der Diaspora sind der Handlungsspielraum alevitischer Vereine und ihre Einwirkungsmöglichkeit auf türkische Zuwanderer alevitischer Konfessionszugehörigkeit in Westeuropa größer. Diese können dann, ohne rechtliche türkische Sanktionen offen gegen das herrschende Werte- und Normensystem in der Türkei rebellieren. Die AABF, die als ein Dach- und ein Interessensverband vermutlich auch einige wenige Einflußmöglichkeiten auf die deutsche Politik hat, versucht in der Diaspora, durch auch von den örtlichen Vereinen organisierten Panels, Ausstellungen, Foren, Konzerte, Cem-Riten oder Medien (Internet: www.alevi.com, Zeitschrift: Alevilerin Sesi), alevitische Kollektividentität außerhalb offiziell türkischer Sozialisationsinstanzen in Deutschland zu konstruieren (vgl. Sökefeld / Schwalgram 2000). Die Möglichkeit des Islamunterrichts an den deutschen Schulen[4] wird auch von der AABF als eine Gelegenheit zur alevitischen Unterweisung wahrgenommen (vgl. Föderation der Alevitengemeinden e.V. 2000; Kaplan 2001). Demnach werden vermutlich künftig auch entsprechende alevitische Werte und Normen zur Anerziehung der Weltwahrnehmungsweise, Deutungs- und somit Verhaltensweisen von alevitischen Türken an deutschen Schulen inhaltlich vermittelt[5]. Das Alevitentum bekommt auch dadurch die Chance, innerhalb eines bestimmten Rahmens an alle Schüler standardisiert, vereinheitlicht und in Büchern verschriftlicht verbreitet zu werden. Es wird auch über die EU-Perspektive versucht, Zugeständnisse herbeizuführen. Die der Türkei gewährte EU-Kandidatenstatus und die mit einem Beitritt zusammenhängenden Kriterien für die Demokratisierung werden auch für die 'Alevitenfrage' nutzbar gemacht (vgl. Engin 2001b). Doch bisher sind große Zugeständnisse ausgeblieben[6].

www.alewiten.com, 17.12.2002


 

[1] Es wurde festgestellt, daß fast 40 Gouverneure, 300 Landräte, 100 Richter und Staatsanwälte, 150 Muftis und Muezzine, 200 Beamte im Innenministerium, 400 Dozenten usw. Islamisten sind. Ein Großteil wurde entlassen (vgl. Tusalp 1999: 228, Fußnote 16).

[2] Leider gibt es keine konfessionellen Statistiken.

[3] Das Alevitentum wurde Anfang 2001 vom Amt für Religionsangelegenheiten nach einem von ihm verteilten und wieder zurückberufenen inoffiziellen Schreiben bisher nur als ein dem Sunnitentum gehörender Weg anerkannt (vgl. Alptekin 2001: 6; Kaplan 2001: 5).

[4] Gleichzeitig wird das Islamunterrichtsmonopol der Republik Türkei in der Bundesrepublik aufgehoben, wonach von deutschen Behörden anerkannte und damit legitimierte sunnitisch-islamistische Vereine und Ableger entsprechender Parteien in Deutschland am türkischen Staat und dessen Präsidium für Religionsangelegenheiten vorbei 'ihren' Islam nun an deutschen Schulen verkünden können. Dadurch wird möglicherweise eine noch religiösere sunnitische Islamisierung türkischer Schüler orthodox-islamischer Herkunft außerhalb den Kontrollmöglichkeiten türkischer Instanzen erleichtert. Bisher wurde nur der türkische Staatsislam des Religionsamts an alle Besucher der Türkischen Schulen als offizielle Islamkunde vermittelt. Diese könnten dadurch einen Bedeutungsverlust erleiden.

[5] Dadurch kann eine schulische Errichtung alevitischer Kollektividentität erreicht werden. Wenn türkische Aleviten und Sunniten in der Bundesrepublik an deutschen Schulen jeweils am konfessionell getrennten Religionsunterricht teilnehmen, wird wahrscheinlich die jeweilige konfessionell getrennte religiöse Sozialisation zur Stärkung der Grenzen zwischen den Angehörigen der beiden Glaubensgemeinschaften in Deutschland beitragen. Das ist durch die Existenz jeweils eigener religiöser Vereinsstrukturen und Sozialisationsinstanzen von Sunniten und Aleviten schon vorher begünstigt worden.

[6] Ein erstes Zugeständnis ist die erste Zulassung eines alevitisch-bektaschitischen Dachverbands der den Namen dieser Glaubensgemeinschaft trägt. Dies war bisher nicht möglich gewesen (vgl. Yildirim 2001b).